Für den Vermieter ist es wichtig, zu wissen, wann er dem Mieter wegen Zahlungsverzugs rechtswirksam kündigen kann. Ebenso ist es für ihn wichtig zu wissen, in welchen Fällen er die Immobilie selbst nutzen darf, nachdem er vorher eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ausgesprochen hat.
Für den Gewerbemieter ist es oft interessant, einen lästig gewordenen Zeitmietvertrag vorzeitig ordentlich kündigen zu können.
Inhaltsverzeichnis Mietrecht
- Wann kann ein Vermieter wegen Zahlungsverzugs kündigen?
- Welche Voraussetzungen hat eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters?
- Wie kommt man als Mieter vorzeitig aus einem Gewerberaummietvertrag heraus?
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