Immobilienkaufrecht

Ein Mangel der Immobilie liegt vor, wenn der Käufer nicht das erhalten hat, wonach er nach dem Kaufvertrag Anspruch hatte - nämlich eine vertragsgemäße Immobilie. Der Gründe hierfür gibt es viele. Zunächst einmal kann es sein, dass die Immobilie die Eigenschaften nicht hat, die der Verkäufer ihnen zugesichert hat. Ein Mangel kann sich mangels Zusicherung auch einfach daraus ergeben, dass die Immobilie nicht die üblichen Eigenschaften hat, die jeder Erwerber einer Immobilie auch ohne Zusicherung erwarten darf. Dazu gehört beispielsweise, dass die im Exposé genannte Wohnfläche zutrifft, keine gesundheitsschädlichen Materialien wie Asbest verwendet wurden, und die Immobilie im Wohnbereich oder im Keller auch nicht feuchter ist, als Sie das als Käufer erwarten dürfen. Last not Least sollte die Nutzung als Wohnraum auch baurechtlich erlaubt sein, weil sonst eine behördliche Untersagung der Nutzung droht.

Inhaltsverzeichnis Mängel